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Schützenhaus Tel. 02663 - 1211          E-Mail  schuetzenverein-westerburg@t-online.de

Ansprechpartner im Verein :

Ansprechpartner bis zur nächsten Jahreshauptversammlung ist der 2. Vorsitzende

2. Vorsitzender   Volker Kuhlmann,  Nistertaler Str. 11, 57647  Enspel

Geschäftsführer  zur Zeit nicht besetzt


Öffnungszeiten :

Dienstags   von   20:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Samstags   von   14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Sonntags    von   10:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Für näheres über unseren Sport und Verein, wenden Sie sich an unseren Geschäftsführer oder schauen einmal wärend den Öffnungszeiten vorbei, Sie werden dann alle Info`s erhalten.


Datenschutzhinweis in der Beitrittserklärung  
Datenschutz / Persönlichkeitsrechte  

Falls mein Aufnahmeantrag angenommen wird und ich Mitglied des Vereins werde, bin ich mit der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten im folgenden Umfang einverstanden: 1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben zu persönlichen und sachlichen Verhältnissen) mittels Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben, z.B. der Mitgliederverwaltung. Es handelt sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung (falls Lastschrifteinzug in der Satzung vorgesehen ist), Telefonnummer ( Festnetz oder Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Lizenz(en) sowie, Funktion(en) im Verein. 2. Als Mitglied im Rheinischen Schützenbund, Fachverband Sportschiessen, Sportbund Rheinland) ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden. Übermittelt werden, z.B. Namen und Alter der Mitglieder, Namen der Vorstandsmitglieder mit Funktion, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse). 3. Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein etc.) an das zuständige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der Empfänger die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet. 4. Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb (ggf. anderen Zweck/Aufgabe einsetzen) sowie anderen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Printmedien. Dies betrifft u.a. Turnierergebnisse, Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre (andere Daten je nach Vereinszweck ergänzen). Die Veröffentlichung/ Übermittlung von Daten beschränkt sich dabei auf Name, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion im Verein und - soweit aus sportlichen Gründen (z.B. Einteilung in Wettkampfklassen) erforderlich - Alter oder Geburtsjahrgang. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand die abgegebene Einwilligung in die Veröffentlichung von Einzelfotos und seiner persönlichen Daten schriftlich wiederrufen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage. 5. In seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch über Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder (ggf. andere Ereignisse mit anderen Daten auflisten). Es werden bei dieser Gelegenheit Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und soweit erforderlich - Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen mit Fotos darf der Verein - unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer - auch an andere Printmedien übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung/Datenübermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann. Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen. 6. Mitgliederlisten werden in digitaler oder gedruckter Form an Vorstandsmitglieder, sonstige Mitarbeiter und Mitglieder weitergegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme dieser Daten erfordert. Benötigt ein Mitglied glaubhaft die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte), erhält es eine gedruckte Kopie der notwendigen Daten (oder eine digital Kopie) gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass diese Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden finden und die Daten zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden, sobald der Zweck erfüllt ist. 7. Jedes Mitglied hat im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, ggf. den Empfängern bei Datenübermittlung, den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. zu Werbezwecken) ist dem Verein nur gestattet, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder eine Einwilligung des Mitgliedes vorliegt. Ein Verkauf von Daten ist nicht erlaubt. Mir ist bekannt, dass dem Aufnahmeantrag ohne dieses Einverständnis nicht stattgegeben werden kann.



Hallo,
Sie wollen Mitglied im Schützenverein 1882 Westerburg  e.V. werden!   Wir begrüßen dies sehr, gleichzeitig möchten wir Sie allerdings auf ein paar Punkte aufmerksam machen, bevor Sie Ihre Unterschrift unter den Aufnahmeantrag setzen.
Unser Verein pflegt das Sportschiessen , sowie die Tradition des Schützenwesen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass dies Sie im Sinne unserer Satzung und der Vereinsordnung auch möchten. Sie verpflichten sich daher, an unseren Aktivitäten teilzunehmen und mitzuwirken.Lesen Sie sich die Satzung und Vereinsordnung in Ruhe durch.  Für den Erwerb von Sportwaffen stehen strenge Regelungen an. Diese Regelungen müssen von uns sowie von Ihnen befolgt werden. Verlieren Sie das Bedürfnis, in unserem Verein Mitglied zu bleiben, so erlischt auch die Regelung Sportwaffen zu führen. Dazu gehört auch das regelmäßige Training und die Teilnahme an Wettbewerben, durch Nachweis im Schießbuch oder Meisterschaftslisten.
Als letzter Punkt wäre noch zu erwähnen, dass wir unsere Beiträge nur im Einzugsverfahren entgegennehmen. Sollten Sie mit den o.a. Punkten einverstanden sein, dann setzen Sie Ihre Unterschrift auf den Annahmeantrag und die Einzugsermächtigung.   Wir freuen uns, Sie im Schützenhaus begrüßen zu können.   Im Namen des Vorstandes   1. Vors.  Werner Hahn


Vereinserhebungen!    
Aufnahmebeitrag       - einmalig     130,00 Euro   
Jahresbeitrag - Familie               92,00 Euro   
Jahresbeitrag - Einzel-                72,00 Euro   
Jahresbeitrag - Jugend-              48,00 Euro
                               
Jahresstandgeld                            30,00 Euro   -  Mitglieder
Tagesstandgeld    Kurzwaffe  .22lfb   1,00 Euro   
Tagesstandgeld    Großkaliber          3,00 Euro   
Tagesstandgeld-Gäste    des Vereins- Kurzwaffe 3,00 Euro    Langwaffe 6,00 Euro    Mitgliedsausweis 1,25 Euro   
Sportpass  5,00 Euro    Beim Sportpass wird der Betrag vom Mitgliedsausweis verrechnet.     
Betrag zur Erhaltung der Schießanlage,    die nicht 5 Std. jährlich an Arbeitstagen    teilnehmen. Nur aktive Schützen.      ersatzweise-                25,00 Euro    

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