Für näheres über unseren Sport und Verein, wenden Sie sich an unseren Geschäftsführer oder schauen einmal wärend den Öffnungszeiten vorbei, Sie werden dann alle Info`s erhalten.
Datenschutzhinweis in der Beitrittserklärung Datenschutz / Persönlichkeitsrechte
Falls mein
Aufnahmeantrag angenommen wird und ich Mitglied des Vereins werde, bin ich mit
der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) oder
Nutzung meiner personenbezogenen Daten im folgenden Umfang einverstanden:
1. Der
Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder
(Einzelangaben zu persönlichen und sachlichen Verhältnissen) mittels
Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke und
Aufgaben, z.B. der Mitgliederverwaltung.
Es handelt
sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung
(falls Lastschrifteinzug in der Satzung vorgesehen
ist),
Telefonnummer ( Festnetz oder Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum,
Lizenz(en) sowie, Funktion(en) im Verein.
2. Als
Mitglied im Rheinischen Schützenbund, Fachverband Sportschiessen,
Sportbund
Rheinland) ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten
dorthin zu melden. Übermittelt werden, z.B. Namen und Alter der Mitglieder,
Namen der Vorstandsmitglieder mit Funktion, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer
und E-Mail-Adresse).
3. Der
Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er
und/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur
Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist,
übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse,
Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein etc.) an das zuständige
Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass
der Empfänger die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet.
4. Im
Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb (ggf. anderen Zweck/Aufgabe einsetzen)
sowie anderen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein
personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung
sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung
an Printmedien. Dies betrifft u.a. Turnierergebnisse, Wahlergebnisse sowie bei
sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und
sonstige Funktionäre
(andere
Daten je nach Vereinszweck ergänzen). Die Veröffentlichung/ Übermittlung von
Daten beschränkt sich dabei auf Name, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit,
Funktion im Verein und - soweit aus sportlichen Gründen (z.B. Einteilung in
Wettkampfklassen) erforderlich - Alter oder Geburtsjahrgang. Ein Mitglied kann
jederzeit gegenüber dem Vorstand
die
abgegebene Einwilligung in die Veröffentlichung von Einzelfotos und seiner
persönlichen Daten schriftlich wiederrufen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt
die Veröffentlichung/Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von
seiner Homepage.
5. In seiner
Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch über
Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder (ggf. andere Ereignisse
mit anderen Daten auflisten). Es werden bei dieser Gelegenheit Fotos von
Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name,
Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und
soweit erforderlich - Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen
mit Fotos darf der Verein - unter
Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit
und deren Dauer - auch an andere Printmedien übermitteln. Im Hinblick auf
Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem
Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung
von
Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne
Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied
rechtzeitig
über eine beabsichtigte Veröffentlichung/Datenübermittlung in diesem Bereich
und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein
Widerspruch
erfolgen kann. Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die
Veröffentlichung/Übermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und
Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage
und
verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen.
6.
Mitgliederlisten werden in digitaler oder gedruckter Form
an Vorstandsmitglieder,
sonstige Mitarbeiter und Mitglieder weitergegeben,
wie deren
Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die
Kenntnisnahme
dieser Daten erfordert. Benötigt ein Mitglied glaubhaft die Mitgliederliste zur
Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte), erhält es eine
gedruckte Kopie der notwendigen Daten
(oder eine
digital Kopie) gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass diese
Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden finden und die
Daten
zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden, sobald der Zweck erfüllt ist.
7. Jedes
Mitglied hat im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft
über die zu seiner Person gespeicherten Daten, ggf.
den
Empfängern bei Datenübermittlung, den Zweck der Speicherung sowie auf
Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. Eine anderweitige, über die
Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende
Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. zu Werbezwecken) ist dem Verein nur
gestattet, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder eine
Einwilligung des Mitgliedes vorliegt. Ein Verkauf von Daten ist nicht erlaubt. Mir
ist bekannt, dass dem Aufnahmeantrag ohne dieses Einverständnis nicht
stattgegeben werden kann.
Hallo, Sie wollen Mitglied im
Schützenverein 1882
Westerburg e.V. werden!
Wir begrüßen dies sehr,
gleichzeitig möchten wir Sie allerdings auf ein paar Punkte aufmerksam machen, bevor Sie Ihre Unterschrift unter den Aufnahmeantrag setzen. Unser Verein pflegt das Sportschiessen , sowie die Tradition des Schützenwesen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass dies Sie im Sinne unserer Satzung und der Vereinsordnung auch möchten. Sie verpflichten sich daher, an unseren Aktivitäten teilzunehmen und mitzuwirken.Lesen Sie sich die Satzung und Vereinsordnung in Ruhe durch.
Für den Erwerb von Sportwaffen stehen strenge Regelungen an. Diese Regelungen müssen von uns sowie von Ihnen befolgt werden. Verlieren Sie das Bedürfnis, in unserem Verein Mitglied zu bleiben, so erlischt auch die Regelung Sportwaffen zu führen. Dazu gehört auch das regelmäßige Training und die Teilnahme an Wettbewerben, durch Nachweis im Schießbuch oder Meisterschaftslisten.
Als letzter Punkt wäre noch zu erwähnen, dass wir unsere Beiträge nur im Einzugsverfahren entgegennehmen.
Sollten Sie mit den o.a. Punkten einverstanden sein, dann setzen Sie Ihre Unterschrift auf den Annahmeantrag und die Einzugsermächtigung.
Wir freuen uns, Sie im Schützenhaus begrüßen
zu können.
Im Namen des Vorstandes
1. Vors. Werner Hahn
Vereinserhebungen!
Aufnahmebeitrag - einmalig 130,00 Euro
Jahresbeitrag - Familie 92,00 Euro Jahresbeitrag - Einzel- 72,00 Euro Jahresbeitrag - Jugend- 48,00 Euro
Jahresstandgeld 30,00 Euro
- Mitglieder Tagesstandgeld
Kurzwaffe .22lfb 1,00 Euro
Tagesstandgeld
Großkaliber 3,00 Euro
Tagesstandgeld-Gäste
des Vereins- Kurzwaffe 3,00 Euro
Langwaffe 6,00 Euro
Mitgliedsausweis 1,25 Euro
Sportpass 5,00 Euro
Beim Sportpass wird der Betrag vom Mitgliedsausweis verrechnet.
Betrag zur Erhaltung der Schießanlage,
die nicht 5 Std. jährlich an Arbeitstagen
teilnehmen. Nur aktive Schützen.
ersatzweise- 25,00 Euro